Noch immer gibt es Webhoster, die IPv6 nicht unterstützen. Nun ist der zur Verfügung gestellte Webspace generell über IPv4-Adressen erreichbar, und dieses sollte ja vollkommen ausreichend sein? die dort gehosteten Webseiten sollten für alle Besucher und Suchmaschinen erreichbar sein. Eine zwingende Notwendigkeit für ein Dualstack von IPv4 und IPv6 scheint es demnach noch nicht zu geben?
Jetzt hatte ich es allerdings mit einem Fall zu tun, bei dem die fehlende Unterstützung von IPv6 für Ärger sorgte. Ein Kunde hatte seine Domain beim Webhoster A registriert. Er nutzte sowohl den Webspace des Webhosters für eine WordPress-Website, als auch den Mailspace für die E-Mail-Adressen der Domain. Nun sollte die WordPress-Website auf einen Webspace des Webhosters B umziehen, um dort in eine bestehende WordPress-Multisite-Installation integriert zu werden. Die Domain selbst sollte dagegen weiter im Account von Webhoster A verwaltet werden, da u. a. auch die Mails dort verblieben. Eigentlich keine große Angelegenheit: Webhoster A ermöglichte es in den DNS-Einstellungen, den A-Record für die IPv4-Adresse und den AAAA-Record für die IPv6-Adresse auf die Adressen des Webservers von Webhoster B umzustellen.
Die Sache hatte allerdings einen Haken: Webhoster B unterstützte kein IPv6 und Webhoster A ermöglichte es nicht, den bestehenden AAAA-Record zu löschen! Wäre nur der A-Record angepasst worden, wäre nur der Teil der Besucher auf dem Webserver von Webhoster B gelandet, die selbst noch über keine Dualstack-Verbindung verfügten. Alle anderen wären auf dem Webserver von Webhoster A „hängengeblieben“. Der Workaround sah dann so aus, dass beim Webhoster B eine zweite Domain registriert wurde, und beim Webhoster A von der ersten auf die zweite Domain eine HTTP-Weiterleitung eingerichtet wurde. Hätte Webhoster B bereits IPv6 unterstützt, hätte man sich diesen Wechsel der Domain sparen können.